Entsorgung von Altgeräten und Batterien
Hinweise gemäß § 18 Batteriegesetz:
Elektro- und Elektronikgeräte Entsorgung | Informationen für private Haushalte
Hersteller/Importeur-Informationen gemäß § 18, Absatz 4 ElektroG (neu)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den
Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind,
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten
haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht
in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Lagern Sie dieses Produkt nie in Räumen mit sehr hohen Temperaturen oder in Räumen mit besonders hoher Luftfeuchtigkeit.
Vermeiden Sie längere direkte Sonneneinstrahlung.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte zum Zwecke der
Vorbereitung zur Wiederverwendung bei öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern abgegeben und dort von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Rücknahmepflichtig im Sinne der Bestimmung sind Verkaufsstellen für Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Fläche
von mindestens 400 m², sowie Verkaufsstellen für Lebensmittel
mit einer Fläche von mindestens 800 m², wenn sie dauerhaft
oder aber mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten bzw. auf dem Markt bereitstellen. Die Bestimmungen
gelten ebenso für den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, sofern die Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bei einer Größe von mindestens
400 m² liegen, oder die kompletten Lager- und Versandflächen
bei einer Größe von mindestens 800 m² liegen. Die Rücknahme
muss durch Vertreiber grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleistet werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber dann, wenn ein neues,
gleichartiges Gerät an den Endnutzer abgegeben wird, welches
im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Wird ein
neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert, kann
ein gleichartiges Altgerät dort ebenso zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dieses gilt bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2, Absatz 1 ElektroG. Dazu
zählen “Wärmeüberträger”, “Bildschirmgeräte” und “Großgeräte”, sofern die letzteren mindestens eine äußere Abmessung
von über 50 cm aufweisen. Endnutzer werden bei Abschluss
eines Kaufvertrages über eine entsprechende Rückgabeabsicht
befragt. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe besteht
bei den Sammelstellen der Vertreiber außerdem unabhängig
vom Kauf eines neuen Gerätes für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung die Größe von 25 cm überschreiten und ist
auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-undruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutzhinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten.
Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer
selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols
„durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät
am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
a. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet,
damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden
kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet,
wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien
der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem
Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter
Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden oder sie direkt in unseren Ladengeschäften unter
den folgenden Adressen unentgeltlich abgeben:
SteamVape, Rathausstr. 46, 57537 Wissen oder SteamVape, Asbacher Str. 27, 53783 Eitorf
b. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
(s.o.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass
Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber,
mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004
Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht
für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Informationspflichten
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz